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Aktuell:

 

Änderungen zur EnEV zum 01.05.2014 

 

Ab dem 1. Mai 2014 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die der Energieeinsparverordnung (EnEV) dienen!

 

Speziell die Vorschriften zum Energieausweis werden von den Änderungen betroffen sein,

      wodurch sich Auswirkungen auf die Vermietung,

      als auch auf den Kauf und/oder Verkauf von Immobilien ergeben werden.

 

 

So muss künftig:

  • Jede Immobilienanzeige in den Medien (z. B. im Internet oder in der Zeitung), diverse Pflichtangaben aus dem Energieausweis (z. B. den Energiekennwert, etc.) enthalten.
  • Bereits bei der (ersten) Besichtigung einer Immobilie der Energieausweis dem Käufer oder Mieter vorgelegt werden und nach Abschluss eines Kauf-/ oder Mietvertrags übergeben werden.

Ein Verstoß gegen diese Regelung beinhaltet lt. der Energieeinsparverordnung

    eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu 15.000,00 € geahndet 

    werden kann!

 

Ich als registrierter Energieausweisaussteller des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) kann somit den von Ihnen benötigten Energieausweis ausstellen. 


 

Begriffsdefinition: "Energieausweis":

 

Hierbei handelt es sich um ein verifiziertes Dokument, welches Aufschluss über die energetische Bewertung eines Gebäudes gibt. Wobei der Zustand der Wände, der Wärmedämmung, der Fenster, als auch des Daches und der Heizungsanlage berücksichtigt werden.

 

 

Man unterscheidet zwischen 2 Arten von Energieausweisen:

  1. "bedarfsorientierter" Energieausweis ( Bedarfsausweis
  2. "verbrauchsorientierter" Energieausweis ( Verbrauchsausweis)

 

Der Energiebedarfsausweis

 

basiert auf komplexen Berechnungen zur Ermittlung des Energiebedarfes

- eines bestimmten Gebäudes - unter Berücksichtigung der Gebäudehülle (Transmissionswärmeverluste),

aber

völlig unabhängig vom tatsächlichen Lüftungs- und Heizungsverhalten der Nutzer!

 

Der Ausweis zeigt auf dem Tachoband sowohl den Bedarf der

 

Primärenergie,

als auch den Bedarf der

Endenergie

 

an, wodurch Rückschlüsse auf die Höhe der evtl. anfallenden Heiz- und Nebenkosten möglich sind.

 

 

 

 

Ein weiterer Vorteil des Energieausweises ist, dass die Möglichkeit eines

 

direkten energetischen Vergleiches

 

und zwar völlig

 

unabhängig vom Standort der Immobilien

 

gegeben ist!

 


 

Der Energieverbrauchsausweis

 

wird aufgrund des tatsächlich verbrauchten Energiebedarfes eines Gebäudes erstellt.

Maßgebend hierfür ist der Energieverbrauch der letzten 3 Jahre, welcher natürlich durch das Lüftungs- und Heizungsverhalten der Nutzer geprägt ist.

 

 

Aktuell wird darüber gesprochen, ob die Buchstaben der Energieeffizienzklassen 

(so wie man sie z. B. von Elektronikgeräten her kennt) zusätzlich mit aufgeführt werden sollen, um dadurch den Verbrauch / Bedarf eines Gebäudes noch verständlicher

zu machen. 

 


 

Hier noch eine Übersicht darüber, welcher Energieausweis benötigt wird!

 

Baujahr des Objektesbis 1977ab 1978Neubauten
Bis zu 4 WohneinheitenBedarfsausweisfreie WahlBedarfsausweis
Ab 5 Wohneinheitenfreie Wahlfreie WahlBedarfsausweis

 


 

 

Sprechen Sie mich bitte an,

ich stelle Ihnen gerne den gewünschten Energieausweis aus!

 

 

Mit freundlichem Gruß

 

Energieberatung

 Patrick Heyn

 Marienstr. 13

 47623 Kevelaer

 

 Festnetz:

02832 976454

 Mobil:

0172 3892023

 E-Mail:

info@energieberatung-heyn.de

 

 

 

 

Wir sind für Sie als Energieberater in folgenden Städten am Niederrhein im Einsatz:

Kevelaer, Weeze, Goch, Uedem, Rheinberg, Duisburg, Alpen, Sonsbeck, Kleve, Moers, Wesel, Oberhausen, Issum, Pont, Geldern, Krefeld, Kempen

 

 

 

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