Aktuell:
Änderungen zur EnEV zum 01.05.2014
Ab dem 1. Mai 2014 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die der Energieeinsparverordnung (EnEV) dienen!
⇒ Speziell die Vorschriften zum Energieausweis werden von den Änderungen betroffen sein,
wodurch sich Auswirkungen auf die Vermietung,
als auch auf den Kauf und/oder Verkauf von Immobilien ergeben werden.
So muss künftig:
- Bereits bei der (ersten) Besichtigung einer Immobilie der Energieausweis dem Käufer oder Mieter vorgelegt werden und nach Abschluss eines Kauf-/ oder Mietvertrags übergeben werden.
► Ein Verstoß gegen diese Regelung beinhaltet lt. der Energieeinsparverordnung
eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu 15.000,00 € geahndet
werden kann!
Ich als registrierter Energieausweisaussteller des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) kann somit den von Ihnen benötigten Energieausweis ausstellen.
Begriffsdefinition: "Energieausweis":
Hierbei handelt es sich um ein verifiziertes Dokument, welches Aufschluss über die energetische Bewertung eines Gebäudes gibt. Wobei der Zustand der Wände, der Wärmedämmung, der Fenster, als auch des Daches und der Heizungsanlage berücksichtigt werden.
Man unterscheidet zwischen 2 Arten von Energieausweisen:
- "bedarfsorientierter" Energieausweis (⇒ Bedarfsausweis)
- "verbrauchsorientierter" Energieausweis (⇒ Verbrauchsausweis)
Der Energiebedarfsausweis
basiert auf komplexen Berechnungen zur Ermittlung des Energiebedarfes
- eines bestimmten Gebäudes - unter Berücksichtigung der Gebäudehülle (Transmissionswärmeverluste),
aber
völlig unabhängig vom tatsächlichen Lüftungs- und Heizungsverhalten der Nutzer!
Der Ausweis zeigt auf dem Tachoband sowohl den Bedarf der
Primärenergie,
als auch den Bedarf der
Endenergie
an, wodurch Rückschlüsse auf die Höhe der evtl. anfallenden Heiz- und Nebenkosten möglich sind.
Ein weiterer Vorteil des Energieausweises ist, dass die Möglichkeit eines
direkten energetischen Vergleiches
und zwar völlig
unabhängig vom Standort der Immobilien
gegeben ist!
Der Energieverbrauchsausweis
wird aufgrund des tatsächlich verbrauchten Energiebedarfes eines Gebäudes erstellt.
Maßgebend hierfür ist der Energieverbrauch der letzten 3 Jahre, welcher natürlich durch das Lüftungs- und Heizungsverhalten der Nutzer geprägt ist.
Aktuell wird darüber gesprochen, ob die Buchstaben der Energieeffizienzklassen
(so wie man sie z. B. von Elektronikgeräten her kennt) zusätzlich mit aufgeführt werden sollen, um dadurch den Verbrauch / Bedarf eines Gebäudes noch verständlicher
zu machen.
Hier noch eine Übersicht darüber, welcher Energieausweis benötigt wird!
Baujahr des Objektes | bis 1977 | ab 1978 | Neubauten |
Bis zu 4 Wohneinheiten | Bedarfsausweis | freie Wahl | Bedarfsausweis |
Ab 5 Wohneinheiten | freie Wahl | freie Wahl | Bedarfsausweis |

Sprechen Sie mich bitte an,
ich stelle Ihnen gerne den gewünschten Energieausweis aus!
Mit freundlichem Gruß
Energieberatung
Patrick Heyn
Marienstr. 13
47623 Kevelaer
Wir sind für Sie als Energieberater in folgenden Städten am Niederrhein im Einsatz:
Kevelaer, Weeze, Goch, Uedem, Rheinberg, Duisburg, Alpen, Sonsbeck, Kleve, Moers, Wesel, Oberhausen, Issum, Pont, Geldern, Krefeld, Kempen
